Vergütung
Transparente Anwaltshonorare.
Das Anwaltshonorar für eine Erstberatung vereinbaren wir im jeweiligen Einzelfall direkt mit dem Mandanten und veranschlagen hierfür in der Regel ein Honorar in Höhe von 100 bis 150 Euro zuzüglich Mehrwertsteuer. Das erhaltene Beratungshonorar wird im Falle einer nachfolgenden Mandatsübernahme auf die entstehenden Anwaltsgebühren in voller Höhe angerechnet.
Die Anwaltsgebühren für die anwaltliche Tätigkeit bemessen sich regelmäßig nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). Die Höhe dieser Gebühren berechnet sich nach der Art und dem Umfang der jeweiligen Tätigkeit. Zum Zwecke der Kostentransparenz für den Mandanten kann im jeweiligen Einzelfall auch eine individuelle Honorarvereinbarung abgeschlossen werden.
Beim Vorliegen einer Rechtsschutzversicherung sollte die Möglichkeit einer Kostenübernahme durch die Versicherungsgesellschaft vor der Inanspruchnahme anwaltlicher Hilfe bei der Versicherungsgesellschaft erfragt werden. Sofern die Versicherungsgesellschaft eine Kostenübernahme bestätigt, erfolgen die Berechnung und der Ausgleich des Honorars unmittelbar mit der Versicherungsgesellschaft.
- Erstberatungshonorar
- Individuelle Honorarvereinbarungen
- Vergütung nach RVG
E-Mail: kanzlei@gew-kanzlei.de