Schwerpunkt Öffentliches Baurecht
Wir vertreten Sie im Öffentlichen Baurecht..
Im Mittelpunkt dieses Rechtsgebietes stehen alle Aspekte, die im Verhältnis des Bauherrn zum Staat relevant sind. In Betracht kommen vor allem Anträge bzw. Klagen auf Erteilung einer Baugenehmigung sowie Widerspruch und Klage gegen deren Ablehnung. Auch die Abwehr bauordnungsrechtlicher Verfügungen, wie etwa Nutzungsuntersagung, Beseitigungsanordnung oder die Untersagung weiterer Bauarbeiten, ist eine gängige Fallstellung. Auch nachbarrechtliche Problematiken treten häufig auf.
Neben der genauen Prüfung der komplexen Rechtsmaterie, bei der bundes- und landesrechtliche Normen ineinander greifen, ist oft die Verhandlung mit der Baubehörde zur Verhinderung des unter Umständen mehrjährigen Stillstands eines Bauprojekts erforderlich.
- Baugenehmigungen
- Bauordnungsrechtliche Verfügungen
- Nutzungsuntersagung
- Beseitungsanordnung
- Nachbarrechtliche Problematiken
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Justus Henning Wildner
Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin war Rechtsanwalt Justus Henning Wildner in der Bundeswehrverwaltung tätig. Die Stationen der Referendarausbildung absolvierte er schwerpunktmäßig im Bereich des Öffentlichen Rechts.
Er war unter anderem bei der Senatsverwaltung für Inneres sowie am Verwaltungs- und am Oberverwaltungsgericht Berlin tätig. Aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse hat ihm die Rechtsanwaltskammer Berlin den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen.

E-Mail: kanzlei@gew-kanzlei.de