Schwerpunkt Beamtenrecht
Wir vertreten Sie im Beamtenrecht.
Besonders in der Bundeshauptstadt Berlin entfaltet das Beamtenrecht aufgrund der hier ansässigen Verwaltung von Bund und Land eine zentrale Bedeutung. Eine Vielzahl bundes- und landesrechtlicher Vorschriften sind zu beachten. Neben der detaillierten Kenntnis dieser komplexen Rechtsmaterie setzt eine erfolgreiche anwaltliche Tätigkeit im Beamtenrecht vor allem eine ausgeprägte Sensibilität im Umgang mit der jeweiligen Dienstbehörde sowie ein tiefgreifendes Verständnis der besonderen Verwaltungsstrukturen voraus. Oft geht es um die langfristige Gestaltung des sensiblen Verhältnisses zwischen Beamten und Dienstherrn mit möglicherweise weitreichenden Konsequenzen für die zukünftige berufliche Laufbahn.
Rechtsanwalt Wildner hat als Fachanwalt für Verwaltungsrecht bereits eine große Anzahl beamtenrechtlicher Mandate erfolgreich betreut. Dank seiner langjährigen Erfahrung vertritt er die Interessen der Mandanten konsequent und mit dem erforderlichen Fingerspitzengefühl. Gängige beamtenrechtliche Problemstellungen treten z.B. auf in den Bereichen:
- Konkurrentenschutz
- Umsetzung, Versetzung
- Dienstliche Beurteilung
- Disziplinarverfahren
- Ernennung zum Beamten auf Lebenszeit
- Dienstunfall
- Rückforderung von Bezügen
- Beförderung
- Genehmigung von Nebentätigkeiten
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Justus Henning Wildner
Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin war Rechtsanwalt Justus Henning Wildner in der Bundeswehrverwaltung tätig. Die Stationen der Referendarausbildung absolvierte er schwerpunktmäßig im Bereich des Öffentlichen Rechts.
Er war unter anderem bei der Senatsverwaltung für Inneres sowie am Verwaltungs- und am Oberverwaltungsgericht Berlin tätig. Aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse hat ihm die Rechtsanwaltskammer Berlin den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen.

E-Mail: kanzlei@gew-kanzlei.de