Rechtsanwalt Justus Wildner
Fachanwalt für Verwaltungsrecht.
Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin war Rechtsanwalt Wildner in der Bundeswehrverwaltung tätig. Die Stationen der Referendarausbildung absolvierte er schwerpunktmäßig im Bereich des Öffentlichen Rechts. Er war unter anderem bei der Senatsverwaltung für Inneres sowie am Verwaltungs- und am Oberverwaltungsgericht Berlin tätig.
Nach seiner Zulassung zur Rechtsanwaltschaft in Berlin war Rechtsanwalt Wildner zunächst drei Jahre in der Rechtsanwaltskanzlei Prof. Dr. Korte, Berlin beschäftigt. Dort bearbeitete er das öffentlich-rechtliche Mandat. Mit den Rechtsanwälten Gutsche und Entner gründete er im Jahr 2003 die spezialisierte Anwaltskanzlei Gutsche, Entner & Wildner im Herzen Berlins.
Die Rechtsanwaltskammer Berlin hat Rechtsanwalt Justus Henning Wildner für seine besonderen Fachkenntnisse den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen.
Zu den Fachgebieten von Rechtsanwalt Wildner zählen u.a. :
- Verwaltungsrecht
- Öffentliches Baurecht
- Beamtenrecht
- Hochschul-/Schulrecht
E-Mail: kanzlei@gew-kanzlei.de