Schwerpunkt Hochschul- und Schulrecht
Wir vertreten Sie im Hochschul- und Schulrecht
Im Hochschulrecht lassen sich mehrere relevante Bereiche unterscheiden: Zahlreiche Fragestellungen bewegen sich im Bereich des Hochschulzulassungsrechts (Studienplatzklagen). Hier beraten wir Sie über die Möglichkeiten, auch bei Ablehnung durch eine Hochschule einen Studienplatz zu erhalten. So ist es zum Beispiel möglich, die Ausschöpfung der von der Hochschule festgesetzten Studienplatzkapazität in einem gerichtlichen Verfahren auch auf dem Eilwege überprüfen zu lassen. Speziell aufgrund beweisrechtlicher Regelungen hat eine solche Kapazitätsklage oft gute Erfolgsaussichten. Zur Beachtung der notwendigen Verfahrensschritte und Fristen ist eine anwaltliche Beratung und Vertretung hier anzuraten – ebenso zur Beurteilung der Erfolgsaussichten im konkreten Fall, die je nach Hochschule, Fachrichtung und Semesterzahl sehr unterschiedlich sind.
Ebenfalls wesentlicher Teil des Hochschulrechts ist das Prüfungsrecht. Die Anfechtung einer ablehnenden Entscheidung über Zulassung zu einer Prüfung kann ebenso Gegenstand eines Verfahrens sein wie die gerichtliche Kontrolle von Prüfungs- und Versetzungsentscheidungen. Auch eine Exmatrikulation steht der rechtlichen Überprüfung offen.
Insbesondere im Hochschulzulassungsrecht vereinbaren wir auch Vergütungen unterhalb der gesetzlichen Regelungen, soweit dies gebührenrechtlich zulässig ist.
Im Bereich des Schulrechts stellen sich ähnliche Fragen. Zusätzlich ist hier die Einschulung nach dem Prinzip des Schuleinzugsbereichs häufig Gegenstand von Auseinandersetzungen. Hier gibt es je nach Fallgestaltung rechtliche Möglichkeiten zur außerregulären Einschulung an einer anderen Schule. Wir beraten Sie gern zu einem sinnvollen Vorgehen sowohl im Vorfeld einer Einschulung als auch hinsichtlich der gerichtlichen (Eil-)Überprüfung einer Einschulungsentscheidung.
- Hochschulzulassungsrecht
- Studienplatzklagen
- Prüfungsrecht
- Prüfungs- und Versetzungsentscheidungen
- Schulrecht
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Justus Henning Wildner
Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin war Rechtsanwalt Justus Henning Wildner in der Bundeswehrverwaltung tätig. Die Stationen der Referendarausbildung absolvierte er schwerpunktmäßig im Bereich des Öffentlichen Rechts.
Er war unter anderem bei der Senatsverwaltung für Inneres sowie am Verwaltungs- und am Oberverwaltungsgericht Berlin tätig. Aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse hat ihm die Rechtsanwaltskammer Berlin den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen.

E-Mail: kanzlei@gew-kanzlei.de