Schwerpunkt Verwaltungsrecht
Wir vertreten Sie im Verwaltungsrecht.
Das Verwaltungsrecht ist Teil des Öffentlichen Rechts. Der Begriff Öffentliches Recht bezeichnet – neben dem Zivil- und dem Strafrecht – eines der drei großen Gebiete des deutschen Rechts. Im Öffentlichen Recht sind alle Rechtsthemen angesiedelt, bei denen auf (mindestens) einer Seite eine öffentliche Stelle als Repräsentant von Bund, Land, Kommune oder Hochschule steht. Kernbereich des Öffentlichen Rechts ist zunächst das allgemeine Verwaltungsrecht, also solche Fragestellungen oder Konflikte, bei denen die Beteiligung einer Behörde eine Rolle spielt.
In all diesen Fragen steht Ihnen Rechtsanwalt Wildner als Fachanwalt für Verwaltungsrecht kompetent zur Seite.
Darüber hinaus hat er sich auf besondere Bereiche des Öffentlichen Rechts spezialisiert:
- Beamtenrecht
- Hochschul-/Schulrecht
- Öffentliches Baurecht
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt Justus Henning Wildner
Nach erfolgreichem Studium der Rechtswissenschaft an der Freien Universität Berlin war Rechtsanwalt Justus Henning Wildner in der Bundeswehrverwaltung tätig. Die Stationen der Referendarausbildung absolvierte er schwerpunktmäßig im Bereich des Öffentlichen Rechts.
Er war unter anderem bei der Senatsverwaltung für Inneres sowie am Verwaltungs- und am Oberverwaltungsgericht Berlin tätig. Aufgrund seiner besonderen Fachkenntnisse hat ihm die Rechtsanwaltskammer Berlin den Titel Fachanwalt für Verwaltungsrecht verliehen.
E-Mail: kanzlei@gew-kanzlei.de